Trinkgeld beim Friseur: Wie viel angemessen ist – und wem das Geld zusteht
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Trinkgeld beim Friseur: Wie viel angemessen ist – und wem das Geld zusteht
Orientierungswerte und Kriterien für das Trinkgeld
Die Zahlung eines Trinkgelds an Friseurinnen und Friseure erfolgt grundsätzlich freiwillig. Als gängige Orientierungsmarke gelten in Deutschland fünf bis zehn Prozent des Rechnungsbetrages.
Die tatsächliche Höhe der freiwilligen Zahlung orientiert sich in der Praxis an drei Faktoren: der Zufriedenheit mit dem Schnitt, der Dauer und Komplexität der Dienstleistung sowie der Freundlichkeit des Personals.
Kompliziert: Trinkgeldregeln auf Kreuzfahrtschiffen
Wer Unsicherheiten beim Berechnen der Summe umgehen möchte, rundet den Betrag an der Kasse auf den nächsten vollen Zehner auf. Vorabfragen bei Bekannten oder im Salon selbst helfen, lokale Gepflogenheiten einzuschätzen.
Bargeld in kleiner Stückelung erleichtert die direkte Übergabe an die bedienende Fachkraft. Ergänzend unterstreicht ein persönliches verbales Lob den Dank für eine gelungene Ausführung.
Belohnung für guten Service: Auch bei einer Kreuzfahrt gehört ein Trinkgeld zum guten Ton.
Rechtliche Vorgaben: Verteilung und Abrechnung
Steht auf dem Tresen eine zentrale Trinkgeldkasse oder ein Sparschwein, verteilt die Betriebsleitung den Gesamtbetrag in festen Intervallen an das angestellte Personal. Inhaberinnen und Inhaber von Salons haben rechtlich keinen Anspruch auf Anteile aus diesen Geldern.
Kartenzahlung und steuerliche Einordnung
Wird das Trinkgeld bargeldlos über das Kartenterminal gebucht, ist der Arbeitgeber verpflichtet, diesen Betrag vollständig an die Angestellten weiterzuleiten. Für das angestellte Personal bleibt das erhaltene Trinkgeld steuerfrei.
Die Sonderzahlung dient der Anerkennung geleisteter Handwerksarbeit und bleibt eine freie Ermessensentscheidung der Kundschaft.


