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Antonia Michalsky

Blick in die Handtasche: Warum dieser bizarre Bewerbungstest absolut unzulässig ist

Vorstellungsgespräch mit Bewerberin und Personaler Mode & Stil

Ungewöhnliche Fragen im Vorstellungsgespräch überschreiten oft rechtliche Grenzen.

Ein Vorstellungsgespräch dient eigentlich dazu, fachliche Qualifikationen, Berufserfahrung und die persönliche Eignung für eine offene Stelle abzugleichen. Dennoch greifen manche Vorgesetzte zu fragwürdigen Methoden, um Bewerber zu testen.

Ein besonders drastisches Beispiel sorgt derzeit für Diskussionen: der sogenannte „Handtaschen-Test“. Dabei fordern Arbeitgeber Bewerberinnen unvermittelt auf, den privaten Inhalt ihrer Tasche offenzulegen.

Der angebliche Ordnungstest im Vorstellungsgespräch

Eine Bewerberin für eine Stelle im Vertrieb berichtete der französischen Tageszeitung Le Parisien von einem solchen Vorfall. Nach einem regulären Gespräch über Teamfähigkeit und Fachwissen forderte der Verkaufsleiter sie plötzlich auf, ihre Handtasche zu öffnen.

Er begründete den Schritt damit, prüfen zu wollen, ob ihre Tasche genauso strukturiert sei wie ihre Denkweise. Die Methode tauchte zuvor bereits im US-Karriereblog Ask a Manager auf.

Aus Angst vor einer Absage willigte die Bewerberin trotz massiven Unbehagens ein. Sie erhielt die Stelle, zeigte sich im Nachhinein jedoch schockiert über die Grenzüberschreitung, da sich in ihrer Tasche unter anderem persönliche Medikamente und Hygieneartikel befanden.

Blick in die Handtasche: Warum dieser bizarre Bewerbungstest absolut unzulässig ist

Warum Experten dringend vor der Methode warnen

Personalberaterin Elie Toupart erklärt das Phänomen damit, dass solche Tests selten von geschulten HR-Experten stammen, sondern von Führungskräften ohne fundierte Recruiting-Ausbildung. Laut Arbeitsmarktdaten treffen in vielen Unternehmen Linienmanager die finale Einstellungsentscheidung.

Schwere Verstöße gegen Privatsphäre und Diskriminierungsverbote

Arbeitsrechtler stellen klar, dass eine solche Aufforderung unzulässig ist. Patrice Adam, Präsident der französischen Vereinigung für Arbeitsrecht (AFDT), betont, dass es keinerlei wissenschaftliche Belege für einen Zusammenhang zwischen Tascheninhalt und Arbeitsweise gibt.

  • Verletzung der Privatsphäre: Taschenkontrollen sind rechtlich nur in engen Ausnahmefällen aus Sicherheitsgründen erlaubt.
  • Geschlechtsspezifische Benachteiligung: Da überwiegend Frauen Handtaschen tragen, liegt zudem ein Verdacht auf Diskriminierung vor.
  • Preisgabe sensibler Daten: Ein Blick in private Gegenstände kann vertrauliche Gesundheitsdaten offenlegen.

Arbeitsrechtler und Karriereberater raten Bewerbern bei derartigen Übergriffen zur Vorsicht. Das Verlangen nach einem Einblick in persönliche Gegenstände gilt als klares Warnsignal für eine ungesunde Unternehmenskultur.